Bundeskoordination – jetzt!
Das Netzwerk Schule der Vielfalt benötigt eine koordinierende Stelle auf Bundesebene!
Seit 2016 fordert das Bundesnetzwerk Schule der Vielfalt eine institutionalisierte Antidiskriminierungsarbeit im Bildungsbereich zu Homo- und Transfeindlichkeit in Deutschland zu etablieren. Ein wichtiges Element ist hierbei die Einrichtung einer Bundeskoordination für Schule der Vielfalt. Angedacht ist eine bevorzugte Ansiedelung beim BMBF.
Es fehlt:
- im Bildungsbereich an einer abgestimmten Konzeption und Koordination für diskriminierungskritische Arbeit zwischen den Ländern in Bezug auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt,
- professionelle Bildungsarbeit gegen Queerfeindlichkeit als fester Bestandteil eines Nationalen Aktionsplans,
- an einer intersektionalen Antidiskriminierungsstrategie der Bundesrepublik sowie
- einer bundesweiten institutionellen Verankerung von Akzeptanzarbeit für LSBTIQ*.
Gerade Antidiskriminierungsprogramme wie Schule der Vielfalt wirken besonders verbindlich und nachhaltig in Schulen, weil die Themen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt fest verankert werden. Projektschulen leisten hervorragende Arbeit, die sich an fest gelegten Qualitätsstandards orientiert. Kernformate sind hierfür Workshops für Schüler_innen, Lehrkräfte-Fortbildung und schulische („Regenbogen“-) AGs. Das Konzept der Projektschulen eignet sich für eine verbindliche und nachhaltige Umsetzung in besonderem Maße, da es Schulen über Vergabe und Erhalt eines Labels motiviert, Verantwortung für Veränderungen vor Ort zu übernehmen. Verpflichtende Fortbildungen und eine Berichtspflicht stellen eine regelmäßige Evaluation des Projektstands sicher. Das Schild wird öffentlichkeitswirksam-sichtbar aufgehängt und medial dokumentiert. So wird eine breitere Öffentlichkeit mit den Inhalten erreicht und sensibilisiert. Am Netzwerk teilnehmende Schulen berichten, dass das Schild von Schule der Vielfalt von Eltern als Qualitätsmerkmal einer „LGBT-freundlichen Schule“ wahrgenommen wird. Die Erfahrung von Schule der Vielfalt zeigt auch: Dort, wo es bereits mindestens eine Projektschule gibt, kommen weitere hinzu. Diese Schulen wirken modellhaft und strahlen aus. Einer angestrebten Bundeskoordinationsstelle kommt neben der Koordination zwischen den Ländern u.a. die Beratung, Förderung und Unterstützung (Kick-off) strukturell schwach vertretener Regionen zu.
Endlich die Umsetzung, im Rahmen des Aktionsplans „Queer leben“?
Die Bundesregierung hat im November 2022 den Aktionsplan „Queer leben“ beschlossen. Das Ziel war es, Diskriminierung und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, die Gleichstellung voranzubringen sowie die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu fördern. Die Bundesregierung bezeichnete ihn als einen „Meilenstein, um die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) voranzubringen.“
Am 6. September 2024 fand in Berlin die Abschlussveranstaltung des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung des Aktionsplans “Queer leben“ der Bundesregierung statt. Über einen Zeitraum von 15 Monaten nahmen über 200 Personen aus Bundesressorts, Bundesländern und der Zivilgesellschaft an diesem Prozess teil. Dazu fanden zwischen April 2023 und Juni 2024 insgesamt 53 digitale Arbeitsgruppensitzungen statt. Eine Arbeitsgruppe („Bildungseinrichtungen“) befasste sich mit der schulischen und vorschulischen Bildung und der Frage, wie hier Diskriminierungen entgegengewirkt und allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden kann. Die Arbeitsgruppe hat zunächst bestehende Praxisbeispiele vielfältiger Maßnahmen zur Förderung von LSBTIQ*-Akzeptanz im Schulbereich aus den Ländern gesichtet. „Schule der Vielfalt“ wurde dabei wiederholt als das Best-Practice-Beispiel vorgestellt und als bewährtes Programm angesehen, dessen bundesweite Umsetzung erforderlich ist. Um Diskriminierung von LSBTIQ* umfassend entgegenzuwirken, beziehungsweise ihr umfassend vorzubeugen, bedarf es nach Auffassung der Arbeitsgruppe auch vonseiten des Bundes entsprechende Anstrengungen. In das Empfehlungspapier wurde die Forderung nach einer angemessen ausgestatteten Bundeskoordinationsstelle für Schule der Vielfalt aufgenommen.
Auf der Abschlussveranstaltung, bei dem die Empfehlungspapiere präsentiert wurden, wurde das große Engagement insbesondere der zivilgesellschaftlichen Teilnehmenden gewürdigt, der Beteiligungsprozess gemeinsam reflektiert und der Blick auf die weitere Umsetzung des Aktionsplans „Queer leben“ gerichtet. Wie im Aktionsplan festgehalten, informierte die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat noch im selben Jahr über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans.
Antidiskriminierungsarbeit zu LSBTIQ* im Bildungsbereich des Bundes institutionalisieren – wie?
Bewährt hat sich eine Organisationsstruktur wie in Nordrhein-Westfalen, die das NRW-Schulministerium seit 2012 mit den Kooperationspartnern mittels einer Kooperationsvereinbarung getroffen hat. Sie kann modellhaft auf den Bund bzw. für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übertragen werden.
Aufgaben einer Bundeskoordination:
- Beratung, Unterstützung und Koordinierung der Landesprojekte bei der Ausgestaltung des Programms Schule der Vielfalt
- Unterstützung von modellhaften Schul- und Fortbildungsprojekten in strukturell schwach vertretenen Ländern und Regionen
- Organisation von Fachveranstaltungen und bundesweiten Vernetzungstreffen
- Kooperation mit Organisationen, Verbänden und Vereinen auf Bundesebene (u.a. Sekretariat KMK, LSVD, BVT*, IM eV, GEW (BA Queer), BpB, queerpolit. Sprecher_innen der Bundestagsfraktionen)
- Austausch und Zusammenarbeit (besonders EU / Erasmus+)
- Fachliche Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit
Zielführende Akzeptanzarbeit zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt braucht Professionalisierung und feste Verankerung – damit auch im Bund aus dem Projekt Schule der Vielfalt ein erfolgreiches Programm wird.
Wir freuen uns über Ihre und eure Unterstützung! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.