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Aktive Befürwortung und Bestätigung insbesondere von Minderheiten oder gesellschaftlich benachteiligten Gruppen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll.
Eine Diskriminierung kann unmittelbar (ein schwarzer Jugendlicher wird nicht in die Diskothek gelassen) oder mittelbar (z.B. gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung, obwohl sie für den Job nicht gebraucht werden) sein. Ebenfalls als Diskriminierung gilt die Belästigung (z.B. Mobbing) oder die sexuelle Belästigung (z.B. Schwulenwitze).

Wenn gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen wird, dann wird den aufgrund der oben genannten Merkmale diskriminierten Personen durch das Gesetz die Möglichkeit gegeben, vor Gericht Klage zu erheben. Bereiche in denen Diskriminierung und der Schutz dagegen eine Rolle spielen sind Ausbildung und Beruf: hier sind alle Merkmale gleichermaßen geschützt sowie Mietangelegenheiten, Abschluss von Geschäften etc.: hier genießen Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert werden den weitestgehenden Diskriminierungsschutz während andere Merkmale nur unter bestimmten Bedingungen geschützt sind.

Dieser Begriff bezeichnet ein Aussehen, ein Verhalten oder einen Kleidungsstil, der häufig nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden kann; so werden männliche und weibliche Merkmale vereint. Wenn unklar ist, ob das Gegenüber ein Mann oder eine Frau ist, führt dies meist Verunsicherung oder Irritation. Dies macht deutlich, wie sehr in den einengenden Kategorien „männlich“ und „weiblich“ gedacht wird. Auf der anderen Seite eröffnet es androgynen Menschen die Möglichkeit, mit den unterschiedlichen Kategorien zu spielen.

Im juristischen Sinn bezeichnet Belästigung Verhaltensweisen, die als bedrohlich oder beunruhigend wahrgenommen werden. Ein Umfeld, in dem belästigt wird, wird als einschüchternd, feindselig, entwürdigend, erniedrigend und aggressiv erachtet. Beispiele für Belästigungen: Diskriminierungen aufgrund eines im AGG geschützten Merkmals oder Mobbing. Belästigung ist gemäß den Grundrechten der Europäischen Union, den EU-Verträgen, den Europäischen Richtlinien, der Europäischen Rechtsprechung, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie den EU-Bürgerrechten verboten.

Als bisexuell (nach der lat. Vorsilbe bi- für zwei) lassen sich Personen bezeichnen, die sexuelles Interesse und/oder Liebe für Personen beiderlei Geschlechts empfinden. Bisexualität gilt, wie Homosexualität und Heterosexualität, als sexuelle Identität. Zurück zur Übersicht.

Mit Coming-out wird ein individueller Prozess bezeichnet, in dem Menschen feststellen, dass sie lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* sind und anderen mitteilen. Der Begriff Coming-out deutet an, dass hier eine immer schon da gewesene sexuellen Identität offen gelegt wird. Dies mag in der Tat den Erfahrungen vieler Personen entsprechen, die sich selbst schon lange als z.B. lesbisch oder schwul betrachten (ihr „inneres Coming-out“ also hinter sich haben), aber aufgrund einer homophoben Umgebung den Schritt des „äußeren Coming-Out“ nicht wagen bzw. nicht wagen können. In der heteronormativen Gesellschaft, in welcher Heterosexualität i.d.R. vorausgesetzt wird, bleibt das Coming-out jedoch kein einmaliges Ereignis: Bei jeder neuen Begegnung steht die Frage im Raum, ob bzw. wie die eigene Homosexualität thematisiert werden soll.

Am Christopher Street Day feiern und demonstrieren Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender mit Paraden und Straßenfesten weltweit für Anerkennung und Gleichberechtigung (In sehr vielen Ländern ist dabei allerdings die Bezeichnung Gay Pride üblich, in österreich spricht man von der Regenbogenparade). Der CSD erinnert an den sog. Stonewall-Aufstand im Jahr 1969 in der New Yorker Christopher Street, bei dem sich Lesben, Schwule und Transsexuelle gegen die Polizeiwillkür und -gewalt erfolgreich zur Wehr setzten.
Finden die CSDs in den deutschen Städten auch bei der „breiten“, heterosexuellen Bevölkerung großen Anklang, sind ähnliche Veranstaltungen z.B. in Warschau immer wieder Zielscheibe gewaltsamer homophober Angriffe, oder werden sogar offiziell verboten. Zurück zur Übersicht.

Der Begriff Gender bezeichnet das soziale Geschlecht einer Person im Unterschied zum biologischen Geschlecht (engl. sex). Der Begriff wurde aus dem Englischen übernommen, um auch im Deutschen die Unterscheidung zwischen sozialem (gender) und biologischem (sex) Geschlecht treffen zu können, da das deutsche Wort Geschlecht in beiden Bedeutungen verwendet wird. Das biologische Geschlecht bezieht sich auf die körperlichen Geschlechtsmerkmale. Das soziale Geschlecht hingegen ist unabhängig vom Körper zu sehen und ist eher ein Produkt dessen, was die jeweilige Kultur und das jeweilige Umfeld in dem wir leben für „männlich“ und „weiblich“ hält. Das soziale Geschlecht wird erlernt und durch das Zusammenleben mit anderen, die dieselbe Auffassung von Geschlecht teilen, immer wieder bestärkt.
Das soziale Geschlecht äußert sich zum Beispiel darin, welche Kleidung für eine Frau / einen Mann für akzeptabel gehalten wird und somit von den Menschen des entsprechenden Geschlechtes überwiegend getragen wird. Auch wird das Verhalten eines Menschen häufig in „männlich“ oder „weiblich“ eingeteilt. Die Loslösung des biologischen Geschlechtes von der sozialen Rolle zeigt, dass das, was als „männlich“ oder „weiblich“ gilt, nicht durch die Biologie bestimmt ist, sondern je nach Kultur, Gesellschaft und Zeit unterschiedlich sein kann.

Die Benutzung einer geschlechtergerechten Sprache ( „Schülerinnen und Schüler“- und nicht nur „Schüler“) zeigt, dass durch die sprachliche Beachtung oder Nichtbeachtung von Formulierungen Gruppen von Menschen mit ein- oder auch ausgeschlossen werden.

Der Unterstrich, der sogenannte Gender-Gap (Beispiel: „Schüler_innen“) zeigt auf, dass neben weiblich und männlich, weitere Geschlechtsidentitäten, wie z.B. trans- oder intersexuell, existieren. Die Schreibweise mittels des Unterstrichs bietet Raum für selbst gewählte Identitäten, mehr als nur weiblich und männlich.

Der Begriff bezeichnet das innere, zumeist sichere Gefühl über die eigene Geschlechtszugehörigkeit als Frau, Mann oder als anders / dazwischen stehend / sowohl als auch / weder noch / einem dritten oder vierten Geschlecht zugehörig.

Dieser Begriff bezeichnet eine Weltanschauung und eine gesellschaftliche Ordnung, in der Menschen ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass es nur zwei Geschlechter gibt, dass sich alle Menschen heterosexuell entwickeln und dass sich nur Männer und Frauen als Paar zusammenfinden (dürfen). So wird Heterosexualität in dieser Gesellschaft als „Standard“ angesehen und es wird nicht hinterfragt oder erforscht, welche psychologischen oder biologischen Ursachen vorliegen, dass Menschen sich heterosexuell entwickeln. Mit dieser Norm werden sowohl der Alltag und das soziale Handeln als auch die gesellschaftlichen Institutionen und die gesamte Wissensordnung strukturiert.
Durch diese Sichtweise bleibt wenig Platz für Akzeptanz anderer Lebensformen, da Homo-/Bi- und Transsexualität als eine Abweichung aufgefasst wird, die es zu erklären gilt, oder die sogar abgelehnt wird.

Als heterosexuell lässt sich Liebe, erotisches Interesse und/oder sexuelles Begehren bzw. Verhalten bezeichnen, welches auf Personen des anderen Geschlechts gerichtet ist. Heterosexualität bezeichnet dementsprechend eine sexuelle Identität. Siehe auch Heteronormativität.

Der Begriff „Homo-Ehe“ bezeichnet diverse rechtliche und religiöse Verbindungen gleichgeschlechtlicher Partner und ist der umgangssprachliche Ausdruck für die Eingetragene Lebenspartnerschaft.
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft als Homo-Ehe zu bezeichnen ist jedoch irreführend, da die Eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe nicht gleichgestellt ist. So gibt es z.B. gravierende Benachteiligungen im Steuerrecht. Auch gilt das Lebenspartnerschaftsgesetz nur in Deutschland, andere Länder wählen sowohl eine andere Bezeichnung als auch andere rechtliche Inhalte. Weltweit gibt es erhebliche Unterschiede im Umgang mit der Homo-Ehe. Sie reichen von „erlaubt und toleriert“ bis hin zu „verboten, mit lebenslänglicher Freiheits- oder der Todesstrafe geahndet.“
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland ist eine rechtliche Institution, die es durch das Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 (LPartG) gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, ihre Beziehung vor dem Staat abzusichern. So erwerben die Lebenspartener_innen Unterhaltsanspruch, Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, erhalten als Erb_innen einen Pflichtteil und werden sozialrechtlich – also im Bezug auf Rente, staatliche Zuwendungen, Familienversicherung mit berücksichtigt. Dies entspricht den Vorgängen die aus einer Eheschließung resultieren.
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft wird wie eine Ehe auch beim örtlichen Standesamt beantragt und im Rathaus oder an einem von der Stadt angebotenen Ort geschlossen.

Dieser Begriff umschreibt alle negativen Einstellungen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen, die sich in Vorurteilen und Abwertung, der Befürwortung von Diskriminierung bis hin zur eigenen Diskriminierung oder Gewaltausübung äußern können.
Auch wenn der Begriff „Phobie“ auf Angst als Ursache von feindseligen Einstellungen gegenüber homosexuellen Menschen verweist, hat Homophobie keine Gemeinsamkeiten mit einer klassischen Angststörung wie z.B. Spinnen-Phobie oder Klaustrophobie.
Während bei Jugendlichen durchaus Angst vor eigenen noch ungeklärten Persönlichkeitsanteilen eine Ursache von Homophobie darstellen kann, ist Homophobie wie Rassismus, Sexismus oder Antisemitismus v.a. in seiner sozialen, gesellschaftlichen und politischen Dimension zu sehen.
Als Ursache für Abwehr und Hass gilt deshalb vor allem die Wahrnehmung, dass Lesben und Schwule durch ihren Lebensentwurf von der sozialen Norm eines polaren und dualen, ausschließlich auf Heterosexualität ausgerichteten Geschlechtersystems abweichen.
Die gesellschaftliche Abwertung von Lesben und Schwulen wird zudem durch Vorurteile legitimiert, die durch eine lange Geschichte gesellschaftlicher und staatlicher Verfolgung (hier insbesondere die NS-Zeit und die Strafverfolgung in der Nachkriegszeit) gestützt wurden. In vielen Gesellschaften wurde und wird Homosexualität immer noch als „krankhaft“ und „unnormal“ bekämpft. Dies führt dazu, dass Menschen Angst haben, ihre eigene Homosexualität zu entdecken oder für homosexuell gehalten zu werden. Hier spricht man von „verinnerlichten Homophobie“, die häufig Grundlage für ein schwieriges Coming-Out ist.

Entsprechend dem Begriff der Heterosexualität wird Homosexualität als sexuelle Identität bezeichnet. Der Begriff homosexuell drückt die Liebe, erotisches Interesse und/oder sexuelles Begehren bzw. Verhalten zu einer Person des eigenen Geschlechts aus. Die Ausdrücke schwul bei Jungen und lesbisch bei Mädchen haben sich im alltäglichen Sprachgebrauch durchgesetzt. Durch den Begriff der Homosexualität wird die schwul-lesbische Lebensweise von Frauen und Männern zusammengefasst.
Homosexuelles Verhalten gibt es schon seit vielen Jahrhunderten, ebenso lange gibt es verschiedene Wörter, mit denen versucht wurde die sexuelle Ausrichtung auf das gleiche Geschlecht zu beschreiben. Das Wort selbst wurde ohne Angabe von Gründen zum ersten Mal 1868 in einer Schrift des ungarischen Arztes Magnus Hirschfeld und des Schriftstellers Karoly Maria Kertbeny-Benkert benutzt.

Bezeichnet Strategien, die darauf abzielen, Minderheiten aktiv in die Mehrheitsgesellschaft einzubeziehen. Minderheiten entstehen entlang der Linien von Geschlecht, sozialer Klassenzugehörigkeit und Herkunft / Hautfarbe sowie körperlicher, geistiger und/oder seelischer Benachteiligung. Die Benennung und Erkennung bestimmter Ausgrenzungsmechanismen und der Wille, diese zu entschärfen, sind die Grundlage für Inklusion.

Die Medizin spricht von Intersexualität bei Personen, deren Körper sowohl „männliche“ als auch „weibliche“ Geschlechtsmerkmale aufweisen. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsordnung werden diese Menschen meist kurz nach der Geburt von Mediziner_innen und Eltern mittels Operationen, Hormongabe und Erziehung in eines der beiden Geschlechter „Frau“ oder „Mann“ gezwungen. Diese medizinische Praxis und das gesellschaftliche Zwei-Geschlechter-System werden von zahlreichen Inter*Menschen kritisiert, da sie zu großen psychischen Belastungen führen. Intersexualität ist keine sexuelle Identität und muss auch von Transsexualität unterschieden werden. Der Begriff Zwitter wie auch Hermaphrodit wird von Inter*Menschen ebenfalls als Selbstbezeichnung verwendet (Der Stern* verweist auf weitere Selbstbezeichnungen). Seit 2010 beschäftigte sich der Deutsche Ethikrat mit der Situation von Inter*Menschen. Seine Stellungnahme, die der Ethikrat im Auftrag der Bundesregierung vorlegt, hat er am 23. Februar 2012 veröffentlicht. Der Rat vertritt die Auffassung, dass Inter*Menschen als ein Teil gesellschaftlicher Vielfalt den Respekt und die Unterstützung der Gesellschaft erwarten dürfen. Zugleich müssten sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierungen geschützt werden. Erwartungen, die Inter*Menschen an Unterricht und Schule haben, können im Bericht über das erste Pädagogische Fachgespräch von Schule der Vielfalt zu „Intergeschlechtlichkeit als Thema im Unterricht?“ nachgelesen werden.

Als lesbisch wird die gleichgeschlechtliche Liebe und Sexualität zwischen Frauen bezeichnet. Der Begriff bezieht sich auf die griechische Insel Lesbos; dort lebte im 6.Jh. v. Chr. die Dichterin Sappho, die in ihren Gedichten die Liebe zwischen Frauen besang. Das Wort ‚lesbisch‘ ist seit ca. 1890 in der deutschen Sprache gebräuchlich. War ‚lesbisch` ursprünglich ein homophobes Schimpfwort, erfuhr es durch die Frauen- und Lesbenbewegung der 1960er / 70er Jahre eine positive Umdeutung. Es wurde zur selbstbewussten Eigenbezeichnung, die sich heute in der deutschen Sprache durchgesetzt hat und auch in den offiziellen Sprachgebrauch vorgedrungen ist.
Trotz der selbstbewussten Nutzung des Wortes wird ‚lesbisch‘ ebenso wie ‚schwul’ häufig nicht als gleichwertige sexuelle Identität angesehen, sondern abwertend und somit diskriminierend verwendet (z.B. Kampflesbe).

Ist eine aus dem englischen Sprachraum kommende Abkürzung für Lesbian, Gay, Bisexual und Trans* / Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen. (dt: LSBT Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*).
Sie wird benutzt, wenn sich alle diese Gruppen angesprochen fühlen sollen und mitgemeint sind, z.B. bei der Einladung zu einer Party, einem Workshop oder in einem Zeitungsartikel.

Öffentlich machen der sexuellen Identität anderer, meistens in Zusammenhang mit Homosexualität.

Der Begriff „queer“ kommt aus dem Englischen und bedeutet wortwörtlich übersetzt “seltsam, verrückt, abweichend“. Er bezieht sich auf Dinge, Personen oder Handlungen, meint sowohl eine bestimmte Gruppe als auch einzelne Personen und ist ein Sinnbild für alles, was von der Norm abweicht. Ursprünglich wurde „queer“ als Schimpfwort verwandt. Dann haben sich ebenjene Gruppen, die im negativen Sinne als „queer“ bezeichnet wurden, das Wort angeeignet. Daher wird das Wort als Oberbegriff für und von den Personen verwandt, die sich als schwul, lesbisch, bi, trans* und intersexuell, aber auch heterosexuell bezeichnen, jedoch nicht der gängigen Geschlechtsnorm entsprechen. Wie weit der Begriff gefasst ist, wer also alles mitgemeint wird, hängt davon ab, was von der jeweiligen Person darunter verstanden wird. Die Idee hinter „queer“ ist, dass der Zwang zu heteronormativem Verhalten und Denken hinterfragt und aufgelöst wird. Jede und jeder sollte so leben können, wie sie oder er leben möchte und glücklich ist.

Die Regenbogenflagge mit den Farben rot-orange-gelb-grün-blau-violett, die der amerikanische Künstler Gilbert Baker 1978 entworfen hat, ist ein international verbreitetes Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung. Die verschiedenen Farben drücken die Vielfalt homosexueller Lebensweisen aus.
Die Regenbogenflagge war das neue, positiv besetzte Symbol der lesbischen und schwulen Gemeinschaft und löste das aus der Nazizeit stammende Rosa Dreieck ab. Mit diesem Dreieck wurden Schwule in Konzentrationslagern gekennzeichnet.
Die Regenbogenflagge findet sich in Form von Aufklebern auf Autos, Büchern oder Zeitschriften, aber auch an Eingängen zu Kneipen und Cafes, in denen Lesben und Schwule besonders willkommen sind. Zum CSD (Christopher-Street-Day) ist sie häufig präsent und auch an Rathäusern wird sie in einigen Städten als Zeichen der Vielfalt der Lebensweisen und als Zeichen für Solidarität und Akzeptanz gehisst.

Schule der Vielfalt ist ein bundesweites Antidiskriminierungsnetzwerk. In Nordrhein-Westfalen wird das Programm durchgeführt als Kooperation von: