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Grundrechte für alle

Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das u.a. den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität umfasst.

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ (AGG, § 1 Ziel des Gesetzes)

Lesben und Schwule sind vom Staat vor Diskriminierung zu schützen – das sagt auch das Grundgesetz (Artikel 3) und der Amsterdamer Vertrag der EU, mit der daraus abgeleiteten EU-Richtlinie gegen Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Für die Schule spielen außerdem die Richtlinien zur Sexualerziehung NRW eine bedeutende Rolle:

„In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen sexuellen Lebensweisen besteht die Chance, die eigene Sexualität zu reflektieren, die eigene sexuelle Identität zu finden und bewusst dazu zu stehen. In der Sexualwissenschaft besteht Konsens darüber, dass sich menschliche Sexualität auf vielfältige Weise ausdrücken kann. Demnach sind Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität Ausdrucksformen von Sexualität, die, ohne Unterschiede im Wert, zur Persönlichkeit des betreffenden Menschen gehören. […] Auch für die Lehrerinnen und Lehrer selbst bietet die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Selbsthilfeorganisationen oder außerschulischen Expertinnen und Experten eine konkrete Unterstützung auf der Grundlage dieser Richtlinien.“

(Ministerium für Schule, Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung, Richtlinien für die Sexualerziehung in NRW, Frechen: Ritterbach 1999, S. 13.)

Die Bedeutung dieser Richtlinien wird auch deutlich durch den Auftrag des Schulgesetzes: Die Sexualerziehung „dient der Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen.“ (Quelle: Schulgesetz NRW § 33 Sexualerziehung (1))

Gerade im Schulbereich müssen gegenseitige Akzeptanz und Schutz der Grundrechte gelebt und erlebt werden. Aus diesem Grund versteht sich Schule der Vielfalt  als ein Antidiskriminierungs- und Menschenrechtsprojekt, das in einem tabuisierten Bereich durch Aufklärung auch Diskriminierungen von Schwulen, Lesben, Bi- und Trans*Menschen abzubauen versucht.

Beim Fachtag 2020 stellte Frau Prof. Beate Rudolf (Direktorin des Instituts für Menschenrechte) in ihrer Keynote fest, das Menschenrechte fundamentaler Bestandteil des Bildungsauftrags von Schule sind.

Der Fachtag ist hier dokumentiert.

Bericht zum Fachtag "LSBTI*Q-Menschenrechte und Schule"
Fachtag 2020: Prof. Beate Rudolf (re.) mit Landeskoordinator Frank G. Pohl
Schule der Vielfalt ist ein bundesweites Antidiskriminierungsnetzwerk. In Nordrhein-Westfalen wird das Programm durchgeführt als Kooperation von: