Bundesnetzwerk
Schule der Vielfalt ist ein menschenrechtliches Antidiskriminierungsprogramm und bundesweites Netzwerk, das sich für eine größere Akzeptanz gegenüber geschlechtlicher und sexueller Vielfalt im Bildungsbereich einsetzt. Organisiert ist Schule der Vielfalt in der AG „Bundesnetzwerk Schule der Vielfalt“, die sich am 17.05.2015 während der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Queere Bildung e.V. gegründet hat.
Für eine Teilnahme als offizielle Projektschule im Netzwerk bedarf es einer mehrheitlichen Zustimmung der Gesamt- bzw. Schulkonferenz, also unter Beteiligung von Schüler_innen, Lehrkräften und Eltern. Wir beraten Sie und euch gerne, wie die einzelnen Schritte auf dem Weg zur Projektteilnahme aussehen. Nehmt dazu mit uns Kontakt auf.
Gegründet wurde Schule der Vielfalt im Jahr 2008 als Initiative „Schule ohne Homophobie – Schule der Vielfalt“ (siehe: Geschichte). Seit seiner Gründung sind verschiedene Vereine und Organisationen hinzu gekommen, mit denen Schule der Vielfalt kooperiert (siehe: Kooperationspartner_innen).
Als Projekt mit einem inklusiven Ansatz geht es uns darum, alle Menschen an einer Schule für diskriminierende und beleidigende Haltungen und Äußerungen zu sensibilisieren, auch was Unterschiede in Bezug auf Sexualität und Geschlechter betrifft. Insbesondere Lehrkräfte sollen durch Teilnahme an Fortbildungen zu einem kompetenten Umgang im Unterricht, bei Beratungsgesprächen, genauso wie auf dem Schulhof, in der Sporthalle oder bei Klassenfahrten qualifiziert werden. Untersuchungen der letzten Jahre und unsere tägliche Beratungsarbeit zeigen, wie groß weiterhin der Bedarf ist. Wir setzen uns dafür ein, dass mehr Angebote für Fortbildungen von Lehrkräften und der Schulsozialarbeit bereitgestellt werden. Ein Beispiel für Fortbildungsangebote findet ihr hier: www.queer-education.de.
Regelmäßig berichtet das Projekt über seine Aktivitäten, genauso wie die Projektschulen ihre Arbeit öffentlich sichtbar machen – auch indem sie das Projektschild aufhängen. Das Logo von Schule der Vielfalt ist markenrechtlich geschützt. Schulen und andere Institutionen dürfen es nur führen, wenn sie die verpflichtenden Qualitätsstandards des Projekts erfüllen und dies gegenüber der Koordination im jeweiligen Bundesland nachweisen.
Wir freuen uns über Unterstützung: Das Schulnetzwerk benötigt eine koordinierende Stelle auf Bundesebene!